besondere Versicherungsbedingungen
- besondere Versicherungsbedingungen
Versicherungsbedingungen, die auf einen einzelnen Versicherungsvertrag oder auf ein bestimmtes Teilkollektiv von Versicherungsverträgen zugeschnitten sind; sie sind keine ⇡ Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Als B.V. werden oft aber auch solche Regelungen bezeichnet, die sich auf spezielle Risiken beziehen (z.B. bes. Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Umwelthaftpflichtversicherung). Solche Bedingungswerke sind stets ⇡ Allgemeine Geschäftsbedingungen und unterliegen der Kontrolle durch das AGBG. Als spezielle Regelungen gehen die bes. Bedingungen immer den allgemeinen Bedingungen vor.
Lexikon der Economics.
2013.
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